Der deutsche Bundesrat hat am 21. November mehrere zentrale Änderungen am geplanten Medizincannabis-Gesetz (MedCanG) gebilligt – jedoch gleichzeitig einige der umstrittensten Verschärfungen abgelehnt. Das Ergebnis: ein gemischtes Signal für eine Branche, die sich auf strengere Regulierung einstellt, aber an entscheidenden Stellen Entlastung erhält.
Was der Bundesrat unterstützt hat
Der Bundesrat votierte für drei wesentliche Anpassungen, die künftig die Verschreibung und Vermarktung von medizinischem Cannabis stärker regulieren sollen:
- Keine Anerkennung ausländischer Rezepte
Rezepte aus EU-, EWR- oder Schweizer Staaten sollen künftig nicht mehr gültig sein. Hintergrund ist die gesetzlich geforderte persönliche Arzt-Patienten-Konsultation, die deutsche Behörden bei ausländischen Verordnungen nicht überprüfen können. Ziel ist es, Offshore-Telemedizin und „Rezept-Mittler“ vom Markt zu drängen. - Wiedereinführung der Arzneimittelpreisverordnung
Nachdem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst wurde, konnten Apotheken die Preise weitgehend frei gestalten – was zu einem massiven Preisverfall und starkem Wettbewerb führte. Künftig sollen standardisierte Preisvorgaben erneut gelten. - Werbeverbot für medizinisches Cannabis
Werbung gegenüber Verbraucher:innen soll – wie bei anderen rezeptpflichtigen Arzneimitteln – vollständig untersagt werden. Betroffen wären vor allem Online-Plattformen, die vereinfachten Zugang zur Behandlung offensiv beworben haben.
Was der Bundesrat abgelehnt hat
Mehrere vorgeschlagene Verschärfungen fanden keine Mehrheit:
- Keine zusätzlichen Sanktionen für den Versandhandel
Der Vorschlag, den Versand von Cannabisblüten als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, wurde abgelehnt. Der bereits im Gesetz enthaltene Versandrestriktions-Mechanismus bleibt zwar bestehen, aber ohne neue Straf- oder Bußgeldregelungen. - Kein neues Kontrollsystem zur Prüfung persönlicher Arztkontakte
Entsprechende Initiativen aus dem Bundesrat und aus einzelnen Bundesländern scheiterten ebenfalls.
Wie geht es weiter?
Da das MedCanG als Einspruchsgesetz eingestuft ist, kann der Bundesrat das Gesetz nicht blockieren. Die Empfehlungen gehen nun:
- an die Bundesregierung
- anschließend in den Bundestag, der die inhaltliche Entscheidungshoheit besitzt.
Der Bundestag kann die Vorschläge annehmen, ändern oder ignorieren. Selbst wenn der Bundesrat später Einspruch einlegt, kann der Bundestag diesen mit einfacher Mehrheit überstimmen.
Bedeutung für die Branche
- Die Ablehnung der Versandhandels-Sanktionen verschafft kurzfristige Erleichterung für Patient:innen in ländlichen Regionen und für Apotheken, die auf Lieferdienste angewiesen sind.
- Das Verbot ausländischer Rezepte dürfte insbesondere EU-basierte Telemedizin-Anbieter hart treffen.
- Das Werbeverbot reagiert direkt auf politische Kritik an aggressiven Marketingpraktiken und dem starken Importwachstum.
Ausblick
Mit der SPD, die weiterhin Widerstand gegen die restriktivsten Elemente des Gesetzes signalisiert, bleibt das endgültige Ergebnis offen. Branchenexpert:innen rechnen mit weiteren Änderungen im Bundestag – ein finaler Beschluss wird frühestens 2026 erwartet.
Die Entwicklung bleibt dynamisch; weitere Updates folgen.
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